Die Siebenereien Marktbergel, Ottenhofen und Ermetzhof führen Flurgänge durch:
Siebenerei Marktbergel Ende März 2024
die Flur westlich alte B13, nördlich Bachbrunnweg und Schlägleinsweg – Herbert Endreß, Obmann
Siebenerei Ottenhofen ab 02.04.2024
die Flur östlich der Bahnlinie bis Grenze Urfersheim und bis Grenze Marktbergel – Fritz Hegwein, Obmann
Siebenerei Ermetzhof am 14.04.2024
die östliche Flur – Karl Schmidt, Obmann
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Grundstückseigentümer gemäß Art. 9 AbmG verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten. Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sind Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitzuteilen. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die Grenzzeichen aufzudecken und eventuell fehlende oder schadhafte Steine rechtzeitig vor dem Flurgang bei den Obmännern anzuzeigen. Ausdrücklich weisen die Siebener darauf hin, dass die Gemeinde und der Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim, soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt haben, Mängel an gemeindlichen bzw. an landkreiseigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten hierfür der Verursacher zu tragen hat. Die Pächter sind von den Verpächtern zu verständigen.