Flurgänge der Siebenereien Marktbergel, Ottenhofen und Ermetzhof

Öffentliche Bekanntmachung

 

Flurgänge der Siebenereien Marktbergel Ottenhofen und Ermetzhof

 

•  Siebenerei Marktbergel ab 22. März 2025 die Flur östlich alte B13 und nördlich Westheimer Straße bis jeweilige Gemarkungsgrenze 

Herbert Endreß, Obmann


• Siebenerei Ottenhofen ab 01. April 2025 die westliche Flur ab Grenze bei der B 470 bis Burgbernheim und Prankelgraben

Fritz Hegwein, Obmann


• Siebenerei Ermetzhof ab 01. April 2025 die gesamte Flur

Karl Schmidt, Obmann


Es wird darauf hingewiesen, dass alle Grundstückseigentümer gemäß Art. 9 AbmG verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten. Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sind Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitzuteilen.

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die Grenzzeichen aufzudecken und eventuell fehlende oder schadhafte Steine rechtzeitig vor dem Flurgang bei den Obmännern anzuzeigen.

Ausdrücklich weisen die Siebener darauf hin, dass die Gemeinde und der Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim, soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt haben, Mängel an gemeindlichen bzw. an landkreiseigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten hierfür der Verursacher zu tragen hat.

Die Pächter sind von den Verpächtern zu verständigen.

Marktbergel, 18.02.2025

Markt Marktbergel

Dr. Kern

Erster Bürgermeister

Post Tags :

Bürgerinfo, Ermetzhof, Marktbergel, Muna-Siedlung, Ottenhofen

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